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Elektrostapler-Förderung
Staatliche Förderung für E-Stapler überarbeitet
Berücksichtigt werden neu anzuschaffende Elektrostapler als Ersatzinvestitionen für Elektro- und Verbrenner-Modelle. Die Förderung richtet sich nach den KMU-Kriterien und gilt nur für kleine und mittlere Unternehmen (BAFA Modul 4 Basisförderung).
Für kleine und kleinste Unternehmen gibt es zusätzlich das Förderprogramm BAFA Modul 6.
Hier wird die Anschaffung eines Elektrostaplers pauschal mit 33% gefördert. Voraussetzung ist, dass ein fossil betriebenes Gerät im Gegenzug verschrottet oder verkauft wird.
Das wichtige Förderkriterium ist eine Endenergieersparnis von mindestens 15%, die durch die neue Investition im Vergleich zum Ist-Zustand erreicht werden muss. Diese Energieeinsparung muss im Rahmen der Antragstellung von einem Energieberater errechnet und bestätigt werden.
Unternehmen | Förderhöhe |
---|---|
Kleine und kleinste Unternehmen: Mitarbeiter < 50, Jahresumsatz ≤ 10 Mio. €, Bilanzsumme ≤ 10 Mio. € | 33% der förderfähigen Investitionskosten (BAFA Modul 6) |
Kleine Unternehmen: Mitarbeiter < 50, Jahresumsatz ≤ 10 Mio. €, Bilanzsumme ≤ 10 Mio. € | 15 % der förderfähigen Investitionskosten (BAFA Modul 4) |
Mittlere Unternehmen: Mitarbeiter < 250, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. €, Bilanzsumme ≤ 43 Mio. € | 10 % der förderfähigen Investitionskosten |
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