Hinweisgebersystem

Sofern Kenntnis über grobes Fehlverhalten erlangt wird oder begründete Hinweise auf Rechtsverstöße vorliegen, bitten wir um Meldung dieser Missstände.

Sie helfen uns, Sachverhalte aufzuklären, entsprechende Schritte einzuleiten und weiteren Regelverstößen vorzubeugen.

Hinweise könnten zum Beispiel sein:
• Verstöße gegen Strafvorschriften
• Verstöße gegen Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften
• Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, die zur Umsetzung bestimmter europäischer
Regelungen getroffen wurden
• Verstöße gegen unmittelbar geltende EU – Vorgaben: so zum Beispiel Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zur
Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Regelungen des Verbraucherschutzes,
Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Regelungen des Vergaberechts,
Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.

Die vorgenannten Verstöße sind nur beispielhaft aufgeführt.

Bitte melden Sie Ihre begründeten Hinweise mit möglichst konkreten Angaben zu den Vorfällen
per E-mail an:

hinweisgeber@degener-staplertechnik.de

oder per Brief an:

Degener Staplertechnik Vertriebs-GmbH
Hinweisgeber
Messingweg 12
48308 Senden

Wir gehen allen Hinweisen nach. Vertraulichkeit und Fairness im Umgang mit dem Hinweisgeber ist sichergestellt.

Umsetzung: Suthues Marketing / Staplerexperte.de